Verwaltung von vermieteten Eigentumswohnungen
 

Für Wohnungseigentümer ist es teilweise aufgrund der großen Entfernung zu der Immobilie oder wegen fehlender Zeit sehr aufwendig, bei vermieteten Wohnungen die Mietverwaltung selbst durchzuführen. Darüber hinaus wird es aufgrund der sich dauernd verändernden Rechtsgrundlagen, insbesondere im Bereich des Mietrechts und in Anbetracht der steigenden Anforderungen immer schwieriger, allen Ansprüchen gerecht zu werden.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung zur Seite und übernehmen für Sie die Aufgaben des Vermieters.

Ein auf Sie zugeschnittener Leistungskatalog sagt Ihnen ganz genau welche Leistungen von uns erbracht werden und welche Pflichten Sie als Eigentümer haben.

Das heißt: Sie haben die Wahl, wie stark wir uns für Sie engagieren dürfen.

 

 

Leistungskatalog